Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Residence permits
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche benötigen für längere Aufenthalte einen passenden Aufenthaltstitel.
- Eine Aufenthaltserlaubnis allein berechtigt nicht automatisch zur Arbeit.
- Arbeitsgenehmigungen sind häufig an Arbeitgeber, Tätigkeit und Qualifikation gebunden.
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Antrag, Zweck und notwendige Nachweise hängen von Aufenthaltsdauer und Tätigkeit ab. Touristische Aufenthalte dürfen nicht als Arbeitsberechtigung verstanden werden.
Vergleich mit Deutschland
Anders als innerhalb der EU besteht keine Freizügigkeit; Aufenthalt und Arbeit werden getrennt genehmigt.
Geprüft: 22.07.2026
