Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Registrierung als EU-Bürger in Spanien
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können als EU-Bürger ohne Arbeitsvisum in Spanien arbeiten.
- Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt ist die Eintragung in das zentrale Ausländerregister nötig.
- Die Registrierung vergibt eine NIE und muss binnen drei Monaten beantragt werden.
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Beschäftigte weisen Arbeit oder Sozialversicherung nach; Selbstständige ihre Tätigkeit.
Vergleich mit Deutschland
Spanien ergänzt die Freizügigkeit um NIE, Ausländerregister und Padrón.
Geprüft: 22.07.2026
