Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Arbeiten in der Schweiz als ausländische Person
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können dank Personenfreizügigkeit in der Schweiz leben und arbeiten.
- Bei einer Beschäftigung über drei Monate ist vor Arbeitsbeginn eine Aufenthaltsbewilligung der Wohngemeinde nötig.
- Selbstständige melden sich innerhalb von 14 Tagen an und weisen Tätigkeit sowie ausreichende Mittel nach.
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Kurzarbeit bis drei Monate läuft grundsätzlich über das Meldeverfahren. Für längere Aufenthalte bestimmen Arbeitsvertrag und Aufenthaltsdauer die Bewilligung.
Vergleich mit Deutschland
Die Schweiz gehört nicht zur EU; die Freizügigkeit beruht auf einem eigenen Abkommen.
Geprüft: 22.07.2026
