Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Registration of residence of an EU citizen
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können als EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis in Polen arbeiten.
- Bei einem Aufenthalt über drei Monaten ist die Registrierung des Aufenthalts erforderlich.
- Beschäftigung, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichende Mittel begründen den Aufenthaltsweg.
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Anmeldung des Wohnsitzes und Registrierung des EU-Aufenthalts sind getrennte Verfahren.
Vergleich mit Deutschland
EU-Freizügigkeit gilt, Polen verwendet jedoch eigene Register und Nachweise.
Geprüft: 22.07.2026
