Aufenthalts- und Arbeitsrecht
EU, EEA and Swiss citizens
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können als EU-Bürger ohne Visum oder Arbeitserlaubnis leben und arbeiten.
- Bei längerem Aufenthalt ist die Registrierung in der Wohngemeinde zentral.
- Mit der Registrierung wird eine BSN für viele Alltagsvorgänge vergeben.
Mehr erfahren
Für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit gelten Anforderungen an Mittel und Krankenversicherung.
Vergleich mit Deutschland
EU-Freizügigkeit gilt; die kommunale Registrierung ist im Alltag besonders wichtig.
Geprüft: 22.07.2026
