Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Residence rights for EU citizens
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können als EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis in Italien arbeiten.
- Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt ist die Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich.
- Beschäftigte, Selbstständige und Personen mit eigenen Mitteln weisen unterschiedliche Voraussetzungen nach.
Mehr erfahren
Codice fiscale, Wohnsitzanmeldung und Gesundheitszugang sind getrennte praktische Schritte.
Vergleich mit Deutschland
EU-Freizügigkeit gilt, Italien nutzt jedoch kommunale Register und eigene Nachweise.
Geprüft: 22.07.2026
