Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Aufenthalt und Arbeit für EU-Bürger
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche können als EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis in Frankreich arbeiten.
- Eine Aufenthaltskarte ist für europäische Beschäftigte grundsätzlich freiwillig.
- Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht ein Daueraufenthaltsrecht.
Mehr erfahren
Sozialversicherungs-, Steuer- und Wohnsitznachweise bleiben im Alltag wichtig.
Vergleich mit Deutschland
Frankreich verlangt für EU-Bürger keine obligatorische Aufenthaltskarte.
Geprüft: 22.07.2026
